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Aufgaben und Möglichkeiten des Elternbeirates
(Auszug aus der Schulordnung für die Realschulen in Bayern)
(1) Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirates können sich insbesondere beziehen auf
1. grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs,
2. die innere Schulentwicklung,
3. die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen der schulischen Freizeitgestaltung,
4. die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse,
5. die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek,
6. grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule,
7. Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule,
8. die Einführung von Schulversuchen.
(2) Die Zustimmung des Elternbeirates ist (...) erforderlich für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskiskursen, Lehr- und Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches.